Der Stemke druckt nicht

Beim Thema Belegausgabepflicht kommt die Sache nicht voran.

Die Finanzbehörden genehmigen keine vom Gesetz vorgesehenen Befreiungen, weil der Gesetzgeber nicht erklärt, was eine dafür notwendige Härte sei und eine bundeseinheitliche Abstimmung auch 3 Jahre nach Verabschieden des Gesetzes immer noch aus steht.

Die Bundespolitik wiederum schiebt den Schwarzen Peter den Ländern und den Läden zu. Die Länder könnten doch individuell entscheiden und die Läden hätten doch 3 Jahre Zeit gehabt, eine Lösung zu finden.

Da wir keine Lust auf eine teure und stressige Klage vor dem Finanzgericht haben, werden wir unseren fundierten Einspruch gegen die Ablehnung der Befreiung zurück ziehen. Kein Einspruch hat Aussicht auf Erfolg. Egal wie fundiert er auch sein mag.

Technische Lösungen

Als technische Lösung wird derzeit die QR-Code-Lösung auf Kassen immer populärer.

Dazu wird der Beleg auf einer Site im Internet gespeichert. Das Kassendisplay zeigt einen QR-Code mit einem Link zum Download des Belegs an. Jeder, der den Code scannt, erhält eine Kopie des Belegs.

Dazu benötigt der Kunde im Laden ein Mobiltelefon und eine funktionierende Internetverbindung. Außerdem benötigt man noch eine App, die einem die Belege speichert. Das passiert in der Regel ebenfalls in einer Cloud.

Die Anbieter der Clouds können Das Geschäft und den Kunden entsprechend analysieren. Man weiß jetzt, wann der Kunde Schokolade kauft, wie viel Diesel er tankt und wie oft er was in der Apotheke abholt. Außerdem kann man den Kunden tracken. Auch die Daten des Verkaufspersonals und der Geschäfte lassen sich analysieren.

An der Kasse benötigt der Kunde zudem ausreichend Zeit, um zu bezahlen und den Code zu scannen. Bei uns bleiben ihm dafür ca. 1-20 Sekunden, bis der nächste Kunde an der Kasse bedient wird.

Die QR-Code-Lösung ist damit zwar gesetzeskonform bezüglich des Bon-Gesetzes, aber nicht praxistauglich und zudem ein Datenschutzalbtraum.

Die Stemke-Lösung

Wir haben zur Lösung des Problems eine eigene Software entwickelt. Bei uns kann man nun den eBon per eMail erhalten. Wenn man das will. Per Papier geht natürlich auch.

Der eBon wird bei uns sofort beim Abschluss des Verkaufsvorgangs elektronisch gespeichert und signiert. Der Kunde kann an einem Terminal seine eMail-Adresse und die ID des Bons eingeben. Über eine mit TLS gesicherte Verbindung wird die Mail dann an das Mailkonto des Kunden übertragen.

Wir nutzen dazu keine Drittanbieter. Alle Daten bleiben bei uns im Haus, bis auf die versendete eMail.

Diese Lösung lassen wir derzeit noch vom Landesbeauftragten für den Datenschutz bewerten. Je nach Ergebnis werden die Kundendaten dann sofort nach Versand der Mail gelöscht, falls wir sie nicht archivieren müssen.

Der Kunde kann am Kundendisplay erkennen, dass der Vorgang gebucht wurde. Ebenso jeder andere Kunde mit Blick auf das Kundendisplay.
Der Kunde kann am Kundendisplay erkennen, dass der Vorgang gebucht wurde. Ebenso jeder andere Kunde mit Blick auf das Kundendisplay.